Die monatlichen Kosten für eine Mitgliedschaft im TV Stuhr setzen sich aus dem Grundbeitrag des Hauptvereins und – je nach Sportart – einem abteilungsspezifischen Zusatzbeitrag zusammen.
Monatliche Grundbeiträge
Erwachsene: 13,00 Euro
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): 8,00 Euro
Familienbeitrag: 28,00 Euro
Passive Mitglieder / Elternbegleitung (Kinderturnen): 3,00 Euro
Ermäßigter Grundbeitrag: 11,00 Euro
Dieser gilt auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises für:
Zusätzlich zum Grundbeitrag fallen für die Nutzung spezieller Sportangebote folgende monatliche Spartenbeiträge an:
Fußball
Erwachsene: 8,00 Euro
Kinder / Jugendliche: 4,00 Euro
Gymnastik Plus: 4,00 Euro pro Angebot
Hinweis: Der Grundbeitrag umfasst die Teilnahme an zwei fortlaufenden Angeboten ohne Zusatzbeitrag. Ab der Teilnahme an einem dritten Angebot wird dieser Zusatzbeitrag fällig.
Handball
Erwachsene: 7,00 Euro
Kinder / Jugendliche: 3,00 Euro
Korbball
Erwachsene: 2,00 Euro
Kinder / Jugendliche: 1,00 Euro
Kraftsport: 4,00 Euro
Reha-Sport: 13,00 Euro pro Angebot (Selbstzahler)
Tanzen
Erwachsene: 4,00 Euro
Kinder / Jugendliche: 2,50 Euro
Tennis
Erwachsene (Einzelspieler): 6,00 Euro
Kinder / Jugendliche: 3,00 Euro
Tischtennis
Erwachsene: 4,00 Euro
Kinder / Jugendliche: 2,00 Euro
Yoga Gym: 6,00 Euro pro Angebot
Zahlungsweise und Fälligkeit
Die Erhebung des Grundbeitrages sowie der abteilungsspezifischen Zusatzbeiträge erfolgt vierteljährlich im Voraus. Die Fälligkeitstermine sind jeweils der 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Kalenderjahres.
Lastschriftverfahren:
Die Beiträge werden jeweils zu Beginn eines Quartals eingezogen. Für nicht eingelöste Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben. Zudem sind die anfallenden
Rücklastschriftkosten der Banken in voller Höhe zu ersetzen.
Gebühren und Verwaltungskosten
Verwaltungsgebühr: 15,00 Euro
Diese Gebühr ist einmalig fällig bei der Anmeldung zum Verein.
Mahngebühr: 5,00 Euro
Diese Gebühr wird pro Mahnlauf fällig, sofern Beiträge nicht fristgerecht entrichtet wurden.
